Beratungszimmer für Erwachsene im Kinderschutzbund

Telefon: 0911 92 91 90 00

E-Mail: kontakt@kinderschutzbund-nuernberg.de

Beratung für
pädagogische Fachkräfte

Das Beratungsspektrum für pädagogische Fachkräfte umfasst Beratung bei Gewalt an und unter Kindern und Jugendlichen und Beratung zum Schutzauftrag nach §8a und §8b SGB VIII.

Wir beraten auch Fachkräfte anderer Professionen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien in Berührung kommen.

Beratung bei Gewalt an und unter Kindern und Jugendlichen

In manchen pädagogischen Situationen äußern Kinder und Jugendliche, dass sie Gewalt erleben oder erlebt haben. Oder möglicherweise fällt ein Kind bzw. ein/-e Jugendliche/-r durch aggressives oder sexuell übergriffiges Verhalten auf. Manchmal kann bei Fachkräften auch ein Verdacht entstehen, dass Kinder / Jugendliche Gewalt erleben oder erlebt haben:

  • Sexueller Missbrauch durch Erwachsene
  • Sexuelle Übergriffe durch andere Kinder und Jugendliche
  • Körperliche Gewalt
  • Seelische Gewalt wie z. B. Mobbing, Erpressung, Demütigung
  • Probleme zu Hause: Streit mit den Eltern, Trennung oder Scheidung der Eltern
  • Weitere Sorgen, schlechte Geheimnisse

 

In solchen Fällen befinden sich pädagogische Fachkräfte in der Pflicht zu handeln. Sie können dadurch auch unter Druck geraten geraten oder einfach vielen Fragezeichen begegnen – insbesondere dann, wenn es um sexualisierte Gewalt geht:

  • Wie gehe ich mit der Situation um, was ist zu tun?
  • Wen muss ich auf professioneller Ebene in die Situation einbeziehen?
  • Wo liegen meine Pflichten und Grenzen als pädagogische Fachkraft?
  • Was brauchen betroffene Kinder und Jugendliche?
  • Wie spreche ich mit dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen?
  • Wie gehe ich mit Gewalt und sexueller Übergriffigkeit um?
  • Wie kann ich das Kind bzw. den / die Jugendlichen im pädagogischen Alltag unterstützen und stärken?
  • Wie gehe ich mit den Eltern um?
  • Wie können Präventionsmöglichkeiten eingesetzt werden?

Was kann Beratung bewirken?

  • Wir können Sie über das betreffende Thema informieren
  • Wir unterstützen Sie dabei Situationen zu ordnen und nach Handlungsmöglichkeiten zu suchen
  • Unterstützung bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten von sexualisierter oder körperlicher Gewalt an und unter Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung von Tipps wie Sie für sich selbst Entlastung finden können
  • Stärkung der Handlungssicherheit

Bei der Beratung von erwachsenen Bezugspersonen bleiben die Bedürfnisse des betreffenden Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt.

Beratung von einer “insoweit erfahrenen Fachkraft” zum Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung nach §8a + §8b SGB VIII sowie 4KKG

Besteht in einer Einrichtung der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eines der Kinder / Jugendlichen, welche die Einrichtung besuchen, so ist die Einrichtung nach § 8a SGB VIII verpflichtet, sich von einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ beraten zu lassen. Diese gibt eine Einschätzung der Kindeswohlgefährdung ab und erörtert gemeinsam mit der ratsuchenden Einrichtung weitere mögliche Schritte, wie z. B. den Umgang mit dem Kind und seiner Familie und den eventuell notwendigen Einbezug anderer Stellen wie z. B. den Allgemeinen Sozialdienst (ASD).

Gemeinsam werden mögliche Schritte im Umgang mit dem Kind und deren Familie erörtert und eine notwendige Kontaktaufnahme mit anderen Stellen, wie z. B. dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD), vereinbart.

Wichtig: Die Beratung ist keine Meldung, sondern dient zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos und soll das weitere Vorgehen skizzieren.

Auch Einrichtungen, die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes nicht explizit als „insoweit erfahrene Fachkraft“ benannt haben oder Personen, die ansonsten beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben (z.B. Ergotherapeuten/-innen, Musiklehrer/-innen etc.) können eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Bertaungsbedarf haben kontaktieren Sie uns gerne.

Die Bertaungen sind für sie kostenfrei und werden pseudonymisiert durchgeführt (keine Erhebung von Sozialdaten)

Wesentliche Informationen zur Beratung bei uns

Sprache

Wir können Sie in deutscher, englischer und französischer Sprache beraten. Bei Bedarf an Beratung in anderen Sprachen unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem/einer Dolmetscher/-in oder verweisen Sie an Beratungsstellen mit entsprechenden Angeboten weiter.

 

Schweigepflicht

Unsere Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht. Auskünfte an Dritte werden nur weitergegeben, wenn Sie ihr schriftliches Einverständnis dazu geben. Ausnahme: Wenn die Weitergabe von Informationen notwendig ist, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden, werden Daten an zuständige Dritte auch ohne Einverständnis weitergegeben.

 

Wie erfolgt die Beratung?

  • Die Beratung ist kostenlos.
  • Wir beraten Sie telefonisch oder persönlich bei uns im Haus.
  • Aus Datenschutzgründen können wir keine Beratung per E-Mail anbieten.
  • Sie können eine Begleitperson zur Beratung mitbringen.

 

Terminvereinbarung

Wir versuchen Ihnen so schnell wie möglich einen Termin zu ermöglichen. Manchmal können allerdings Wartezeiten entstehen.

Termine können Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail vereinbaren.

Telefon: 0911 92 91 90 00

E-Mail: kontakt@kinderschutzbund-nuernberg.de

Für unsere Adresse und Öffnungszeiten hier klicken.

 

Mehrere Personen sind in den Fall involviert und brauchen Beratung?

Sind mehrere Personen oder Einrichtungen an einem Fall beteiligt, kann jede Person einzeln beraten werden, durch eine jeweils zuständige Beraterin. Jede dieser Beraterinnen steht unter Schweigepflicht. Kein/-e Ratsuchende/-r würde unter dieser Voraussetzung etwas über die Inhalte der anderen Beratungsgespräche in einem Fall erfahren – es sei denn auf Wunsch der entsprechenden Beteiligten.

Auch die Beratung und Begleitung ganzer Teams ist möglich. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt

Auch bei der Beratung erwachsener Bezugspersonen bleiben die Bedürfnisse des betreffenden Kindes oder Jugendlichen im Fokus. Wir orientieren uns an ihrer Sichtweise und setzen uns für ihre Rechte ein.

Unterstützungs-Angebote für Ihre Klienten/-innen

Sie suchen Unterstützungs-Angebote für Ihre Klienten/-innen bzw. für Kinder, Jugendliche oder deren Familienangehörige, mit denen Sie beruflich in Kontakt stehen?

Bitte folgen Sie diesen Links zu unseren Angeboten für Eltern, Kinder und Jugendliche:

Sie möchten mehr darüber wissen wie wir mit Kindern und Jugendlichen in der Beratung arbeiten? In unserem Jahresbericht 2017 (hier herunterladen) finden Sie einen ausführlichen Artikel dazu, siehe Seite 28-31.