Beratung und Begleitung bei der Entwicklung

und Verstetigung von Schutzkonzepten

Adressaten

Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe, in denen eine ganztägige oder anteilige Betreuung stattfindet, benötigen nach §45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen die Einrichtungen Konzepte vorlegen in welchen alle Maßnahmen festgeschrieben sind, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleisten.

Ebenfalls sind Schulen angehalten zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sich mit der Thematik Schutzkonzept auseinander zu setzen. Eine Verpflichtung hierfür besteht derzeit noch nicht. In diesem Zusammenhang sind Mittagsbetreuungen hierbei mitzudenken. Eine Betreuung findet zwar im schulischen Kontext statt, dennoch hat das Aufgabengebiet einen höheren freizeitpädagogischen Schwerpunkt.

Ebenfalls ist es empfehlenswert, dass Vereine in denen Kinder und Jugendliche aktiv sind, ein Konzept zur Sicherstellung des Schutzes erstellen.

Prozesshafte Beratung

Der Kinderschutzbund Nürnberg bietet Einrichtungen, Schulen und Vereinen die Möglichkeit der Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung, Implementierung und Optimierung von Schutzkonzepten an. Gemeinsam mit den Einrichtungen wird der individuelle Beratungsprozess erstellt.

Die Arbeit orientiert sich dabei unter anderem am Schutzkonzept „Kultur der Achtsamkeit“ des DKSB Nürnberg und den Empfehlungen für Schutzkonzepte des UBSKM (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs).

Meist sind einzelne Bausteine eines Schutzkonzeptes in den Einrichtungen bereits vorhanden. Diese werden analysiert, gegebenenfalls ergänzt und weiterentwickelt. Ziel ist ein Schutzkonzept das transparent ist und in der Praxis gelebt werden kann.

Die Beratung und Begleitung erfolgt dabei immer praxisorientiert und fachlich fundiert. Vorhandene Ressourcen werden angemessen eingesetzt.

Individualisierte Fortbildungen

Nicht alle Inhalte des Schutzkonzeptes können Fachkräfte alleine bearbeiten, da meist das spezifische Fachwissen u. a. zu den Themen Intervention, Rehabilitation oder sexualisierte Gewalt fehlen. Zu vielen Inhalten bietet der Kinderschutzbund maßgeschneiderte Fortbildungen für Schulen, Kindertagesstätten oder Vereine an. Im Vorgespräch werden die Bedarfe und Wünsche der Institution erfragt und in die Struktur der Fortbildung eingebaut. Somit erhält jede Einrichtung „Ihre“ Fortbildung.

Hier gelangen Sie zu den Fortbildungen:

Grundlagen der Arbeit am Schutzkonzept

Partizipation aus Prinzip

Bei der Entwicklung der Schutzkonzepte legen wir ein besonderes Augenmerk darauf möglichst alle Akteure einzubeziehen, insbesondere die Kinder und Jugendlichen. Aus möglichst allen Bereichen sollen Mitarbeitende beteiligt werden, z. B. aus Hauswirtschaft, Fahrdiensten, Haustechnik, Trainer, Ehrenamtliche, Leitungspersonal, Vorstand etc.. Dies ist der Weg um das Schutzkonzept auch nachhaltig zu gestalten und eine sinnvolle Umsetzung in der Praxis zu fördern. Dabei braucht jede Zielgruppe unterschiedliche Methoden, um angemessen beteiligt werden zu können.

Nachhaltigkeit – Der Weg ist das Ziel

Die Arbeit an Schutzkonzepten ist ein fortwährender Prozess. Auch niedergeschriebene Konzepte müssen immer wieder überprüft werden, deshalb ist in der Beratung von Organisationen immer auch der Weg das Ziel.

Die Diskussionen und Auseinandersetzung mit kinderschutzrelevanten Themen innerhalb einer Einrichtung bilden das Fundament für ein gelebtes Schutzkonzept und tragen zur (Weiter-) Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit bei. Die Einrichtungen sollten entstandene Konzepte regelmäßig auf Aktualität und Umsetzbarkeit überprüfen, um so die Nachhaltigkeit zu sichern.

Sie möchten ein Schutzkonzept erstellen oder Ihr bestehendes evaluieren? Sie brauchen Fachwissen oder möchten Alle in Ihrer Institution auf einen „Wissenstand“ bringen? Sie haben Fragen rund um das Thema Schutzkonzept?

Treten Sie gerne mit uns in Kontakt:

Lukas Binder und Christian Höllfritsch

kontakt@kinderschutzbund-nuernberg.de

0911 929190-00

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