Beratung für Institutionen und Organisationen

Telefon: 0911 92 91 90 00

E-Mail: kontakt@kinderschutzbund-nuernberg.de

Beratung von
Teams, Organisationen und Institutionen

In manchen pädagogischen Situationen äußern Kinder und Jugendliche, dass sie Gewalt erleben oder erlebt haben. Oder möglicherweise fällt ein Kind bzw. ein/-e Jugendliche/-r durch aggressives oder sexuell übergriffiges Verhalten auf. Manchmal kann bei Fachkräften auch ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, z. B. in Form von Missbrauch oder Misshandlung, aufkommen.

In solchen Fällen befinden sich pädagogische Fachkräfte in der Pflicht zu handeln. Sie können dabei manchmal unter Handlungsdruck geraten oder einfach vielen Fragezeichen begegnen – gerade dann, wenn es um sexualisierte Gewalt geht:

  • Wie kann der Umgang mit der Situation gestaltet werden, was ist zu tun?
  • Wer muss auf professioneller Ebene in die Situation einbezogen werden?
  • Wo liegen die Pflichten und Grenzen der pädagogischen Fachkraft?
  • Was brauchen betroffene Kinder und Jugendliche?
  • Wie spreche ich mit dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen?
  • Wie kann in einer Einrichtung mit Gewalt und sexueller Übergriffigkeit umgegangen werden?
  • Was ist im Umgang mit den Eltern zu beachten?
  • Wie können im pädagogischen Alltag der Einrichtung Präventionsmöglichkeiten umgesetzt werden?

Beraten werden Teams aus Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Jugendarbeit und Schulen.

Ziel ist es eine fallbezogene Orientierung für die wesentlichen Handlungsschritte zu geben und Handlungssicherheit zu vermitteln.

Was kann Beratung bewirken?

  • Wir können Sie über das betreffende Thema informieren
  • Wir unterstützen Sie dabei Situationen zu ordnen und nach Handlungsmöglichkeiten zu suchen
  • Unterstützung bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten von sexualisierter oder körperlicher Gewalt an und unter Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung von Tipps wie Sie für sich selbst Entlastung finden können
  • Stärkung der Handlungssicherheit

Bei der Beratung von erwachsenen Bezugspersonen bleiben die Bedürfnisse des betreffenden Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt.

Beratung zum Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung

Besteht in einer Einrichtung der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eines der Kinder / Jugendlichen, welche die Einrichtung besuchen, so ist die Einrichtung nach § 8a SGB VIII verpflichtet, sich von einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ beraten zu lassen. Diese gibt eine Einschätzung der Kindeswohlgefährdung ab und erörtert gemeinsam mit der ratsuchenden Einrichtung weitere mögliche Schritte, wie z. B. den Umgang mit dem Kind und seiner Familie und den eventuell notwendigen Einbezug anderer Stellen wie z. B. den Allgemeinen Sozialdienst (ASD).

Auch Einrichtungen, die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes nicht explizit als „insoweit erfahrene Fachkraft“ benannt haben oder Personen, die ansonsten beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben (z.B. Ergotherapeuten/-innen, Musiklehrer/-innen etc.) können eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen.

Die Geschäftsführerin des DKSB Nürnberg, Barbara Ameling, ist für mehrere Einrichtungen in Nürnberg als „insoweit erfahrene Fachkraft“ berufen, ebenso für andere Orts- und Kreisverbände des DKSB.

Wesentliche Informationen zur Beratung bei uns

Wie erfolgt die Beratung?

In der Regel finden Beratungen von Teams und Organisationen persönlich statt. Dies kann sowohl in der Fachberatungsstelle als auch vor Ort in der jeweiligen Einrichtung stattfinden.

 

Schweigepflicht

Die Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht. Auskünfte an Dritte werden nur mit schriftlichem Einverständnis der Ratsuchenden weitergegeben. Wenn durch die Weitergabe von Informationen eine Kindeswohlgefährdung abgewendet werden muss, werden Daten an zuständige Dritte weitergegeben, auch ohne Einverständnis.

 

Terminvereinbarung

Wir versuchen Ihnen so schnell wie möglich einen Termin zu ermöglichen. Manchmal können allerdings Wartezeiten entstehen.

Termine können Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail vereinbaren.

Telefon: 0911 92 91 90 00

E-Mail: kontakt@kinderschutzbund-nuernberg.de

Für unsere Adresse und Öffnungszeiten hier klicken.

 

Mehrere Personen sind in den Fall involviert und brauchen Beratung?

Sind mehrere Personen oder Einrichtungen an einem Fall beteiligt, kann jede Person einzeln beraten werden, durch eine jeweils zuständige Beraterin. Für alle Beraterinnen und Berater gilt die Schweigepflicht. Kein/-e Ratsuchende/-r würde unter dieser Voraussetzung etwas über die Inhalte der anderen Beratungsgespräche in einem Fall erfahren – es sei denn auf Wunsch der entsprechenden Beteiligten.

 

Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt

Auch bei der Beratung erwachsener Bezugspersonen bleiben die Bedürfnisse des betreffenden Kindes oder Jugendlichen im Fokus. Wir orientieren uns an ihrer Sichtweise und setzen uns für ihre Rechte ein.

Unterstützungs-Angebote für Ihre Klienten/-innen

Sie suchen Unterstützungs-Angebote für Ihre Klienten/-innen bzw. für Kinder, Jugendliche oder deren Familienangehörige, mit denen Sie beruflich in Kontakt stehen?

Bitte folgen Sie diesen Links zu unseren Angeboten für Eltern, Kinder und Jugendliche:

Sie möchten mehr darüber wissen wie wir mit Kindern und Jugendlichen in der Beratung arbeiten? In unserem Jahresbericht 2017 (hier herunterladen) finden Sie einen ausführlichen Artikel dazu, siehe Seite 28-31.